Kosten

Kontaktaufnahme

Egal ob per Telefon, E-Mail oder Fax ist die erste Kontaktaufnahme mit mir für Sie kostenfrei und unverbindlich. Im Rahmen dieser lassen sich bereits Vorfragen klären und gegebenenfalls schon die voraussichtlichen Kosten einschätzen.
Außerdem profitieren Sie von meiner flexiblen und schnellen Terminvergabe. So bekommen Sie bei mir gerne auch einen Termin nach Feierabend oder an einem Samstag.
In besonders dringenden Fällen erreichen Sie mich überdies auch ständig auf meinem 24-Stunden-Notfalltelefon.



Erstberatung

Wenn Sie sich in einer konkreten rechtlichen Fragestellung nicht sicher sind, ob ein weiteres Vorgehen Sinn macht, können Sie die Vertretung auf ein Erstberatungsgespräch beschränken.
In diesem prüfe ich auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und möglicherweise vorliegenden Unterlagen, wie Ihr Anliegen rechtlich zu bewerten ist. Zwar kann abgesehen von einfach gelagerten Fällen eine Erstberatung nur einen ersten Überblick verschaffen, jedoch bespreche ich mit Ihnen bereits dabei die möglichen, weiteren Vorgehensweisen und deren Erfolgsaussichten.
Die Kosten einer Erstberatung sind nach § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für Privatpersonen auf 190,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer beschränkt. Um Sie von einer ersten Prüfung der Rechtslage nicht abzuhalten, verlange ich jedoch regelmäßig lediglich 150,00 EUR für die Erstberatung.
Auf eine sich gegebenenfalls anschließende Beauftragung werden die Kosten einer Erstberatung zudem angerechnet.




Außergerichtliche Tätigkeit

Häufig lassen sich Rechtsstreitigkeiten bereits ohne Gerichtsprozess auflösen. Hierbei verhandele ich für Sie mit der Gegenseite und klopfe Chancen ab, ob Ihre Angelegenheit gütlich beigelegt werden kann.
Die außergerichtliche Tätigkeit rechne ich regelmäßig auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab.
Die konkret anfallenden Kosten berechnen sich hierbei in vielen Angelegenheiten nach dem erforderlichen Arbeitsaufwand und dem Gegenstandswert. Im Strafrecht und Sozialrecht bestimmen sich die Kosten hingegen nach den im RVG festgelegten Rahmengebühren.
Die anfallenden Kosten bespreche ich mit Ihnen im Rahmen der Erstberatung, sobald die wesentlichen Fakten bekannt sind, natürlich detailliert.
Schließlich besteht noch die Möglichkeit, meine außergerichtliche Tätigkeit über eine Honorar-, Pauschal- oder Stundenvereinbarung zu entgelten. Dieser Weg kann gerade in Fällen sinnvoll beschritten werden, die besonders umfangreich sind oder eine schwierig zu bemessende, finanzielle Grundlage haben.
Gerne informiere ich Sie en détail über diese Möglichkeit, da Transparenz und Offenheit in Honorarfragen für mich eine Selbstverständlichkeit im notwendigen Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt sind.





Gerichtliche Tätigkeit

Natürlich übernehme ich auch die Prozessführung für Sie im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Hierbei entwickele ich eine Strategie und kläre Sie ausführlich über die Erfolgsaussichten, die zu erwartenden Anwaltskosten und über das Kostenrisiko vor Gericht auf.
Die Vergütung bestimmt sich hierbei, gesetzlich vorgeschrieben, in ihrer Mindestbetragshöhe nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Gebühren errechnet sich dabei nach dem Gegenstandswert bzw. Streitwert oder nach Rahmengebühren.




Rechtsschutzversicherung


Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen und diese Ihnen eine Deckungszusage erteilt, beschränken sich die Kosten regelmäßig auf Ihre mit dieser vereinbarten Selbstbeteiligung (häufig 150,00 EUR).
Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage erteilt, hängt davon ab, was Sie mit dieser vereinbart haben und ergibt sich aus den jeweiligen Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB).
Die Einholung der Deckungszusage biete ich grundsätzlich als kostenfreie Serviceleistung an.




Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Ich übernehme natürlich auch Mandate im Rahmen der Beratungs- und Prozesskostenhilfe.
Beratungshilfe eröffnet Mandanten trotz geringem Einkommen die Möglichkeit, für die außergerichtliche Tätigkeit einen Anwalt aufsuchen zu können. Sie können diese bei dem Amtsgericht am Wohnsitz beantragen. Hierfür müssen Sie Ihre Einkommensunterlagen bzw. Ihren Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe und Ihren Mietvertrag vorlegen. Wenn Sie Beratungshilfe bewilligt bekommen, haben Sie nur die Kosten in Höhe der Selbstbeteiligung von derzeit 15,00 EUR zu tragen.
Prozesskostenhilfe kann im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens beantragt werden. Die Bewilligung richtet sich hierbei nach den Erfolgschancen Ihrer Angelegenheit.
Die Antragsstellung erfolgt regelmäßig durch mich.